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Insolvenz: Magna Auriga GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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1 IN 193/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Magna Auriga GmbH & Co. KG, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRA 30779), vertr. d.: 1. Magna Auriga Verwaltungs GmbH, Wolfsgasse 1b, 67294 Bischheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christoph Günther, Wolfsgasse 1b, 67294 Bischheim, (Geschäftsführer), 1.2. Sven Kettner, Wiener Straße 196, 70469 Stuttgart, (Geschäftsführer), 1.3. Dirk Scheffner, Hauptstraße 50, 67319 Wattenheim, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 05.02.2024 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.

Amtsgericht Kaiserslautern, 10.07.2024

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