Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a , 85244 Röhrmoos und Herrn Thomas Karl Dötsch, Holzweg 43, 46539 Dinslaken
Geschäftszweig: Die Durchführung von Korrosionsschutz-, Betoninstandsetzungs- und Malerarbeiten einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten sowie der Handel mit Waren und die Ausübung von GU-Tätigkeiten.
ist am 15.05.2024, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 55/24
Amtsgericht Essen, 15.05.2024
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