Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 61/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6546 eingetragenen Media Sales GmbH & Co. KG, Zur Klausur 18, 47839 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15642 eingetragene Media Sales Verwaltungs GmbH, Zur Klausur 18, 47839 Krefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Klein, Zur Klausur 18, 47839 Krefeld,
Geschäftszweig: Vermittlung von Dienstleistungsverträgen, insbesondere von Gas-, Strom- und Telefonverträgen
ist am 27.05.2024, um 09:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Simon F. Beckschäfer, Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 61/23
Amtsgericht Krefeld, 27.05.2024
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