Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 41/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter GnR 337 eingetragenen medicus Ärztegenossenschaft Rheinland eG, Hauptstraße 3, 41747 Viersen, vertreten durch den Vorstand Dr. Dagmar Nierwetberg, Herrenshoffer Straße 26a, 41352 Korschenbroich,
ist am 28.04.2023, um 11:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
45 IN 41/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 28.04.2023
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