Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 47/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12967 eingetragenen Medizinisches Versorgungszentrum Am Hellweg GmbH, Steinerstraße 31-33, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. med. dent. Joachim Krampe, Steinerstraße 31-33, 59457 Werl
ist am 05.09.2024, um 08:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 47/24
Amtsgericht Arnsberg, 05.09.2024
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