Das Amtsgericht Gießen hat am 21. Dezember 2023 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der MEDZENTRUM Wächtersbach GmbH & Co. KG angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner ernannt. Die Antragstellerin darf ohne Zustimmung des Verwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen treffen. Die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen angefochten werden. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt. Dieser Schritt ist ein wichtiger Teil des Insolvenzverfahrens, um die Vermögenswerte zu sichern und zu verwalten.
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 237/23:
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