In einem aktuellen Verfahren hat das Amtsgericht München über den Insolvenzantrag der Merkur Wohnen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Peer Grahle, zu entscheiden. Das Unternehmen, eingetragen unter der HRB 266693, strebt ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen an, um eine geordnete Abwicklung sicherzustellen. Die Anhörung soll zur Absicherung des Vermögens der Schuldnerin vor negativen Veränderungen dienen und findet in der Firmenzentrale in München statt.
Sollte eine Partei mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sein, steht ihr das Recht auf sofortige Beschwerde zu. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht München eingereicht werden, wobei die Frist mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung beginnt.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingereicht werden. Elektronische Dokumente sind ebenfalls zulässig, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere hinsichtlich der qualifizierten elektronischen Signatur.
Das Amtsgericht München verweist für die elektronische Einreichung auf die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und empfiehlt, die offizielle Justiz-Website für weitere Informationen zu konsultieren. Mit dieser Vorgehensweise gewährleistet das Gericht eine transparente und geregelte Abwicklung des Insolvenzverfahrens, um die Interessen aller Beteiligten bestmöglich zu wahren.
1504 IN 385/24
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