Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 152/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 62981 eingetragenen Das Möbelhaus TRISTAN Einrichtungs GmbH, Mexikoring 27-29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Möbeln, Lampen, Geschenkartikeln, Stoffen sowie Einrichtungsgegenständen aller Art einschließlich der damit verbundenen Im- u. Exportgeschäfte
ist am 27.05.2024, um 12:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 152/24
Amtsgericht Hamburg, 17.05.2024
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