2 IN 188/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Molinari Rail GmbH, Am Waggonbau 11, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 24608), vertr. d.: Michele Molinari, Wiesentalweg 2, 8542 Wiesendangen, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist zusätzlich zu der am 25.11.2022 um 12:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung folgende weitere Anordnung getroffen worden:
Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 Abs. 2 InsO erfasst
würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, dürfen vom Gläubiger nicht
verwertet oder eingezogen werden und solche Gegenstände können zur Fortführung
des Unternehmens des Schuldners eingesetzt werden, soweit sie hierfür von erhebli-
cher Bedeutung sind.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.12.2022
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