München
1542 IN 3574/23 |
Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der München Theatinerstraße BC GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin München Theatinerstraße BC GP GmbH, hat das Amtsgericht München am 3. Januar 2024 wichtige Schritte unternommen. Das Unternehmen mit Sitz in der Theatinerstraße 11 in München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 100164 eingetragen.
Wesentliche Entscheidungen des Gerichts:
Vorläufige Insolvenzverwaltung: Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wurde um 13.15 Uhr am 3. Januar 2024 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Klöckner aus München ernannt.
Verfügungsbeschränkungen: Es wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht München Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts gegeben werden.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Sie müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Diese Entscheidungen des Amtsgerichts München sind wesentliche Schritte im Insolvenzverfahren der München Theatinerstraße BC GmbH & Co. KG und sollen dazu beitragen, das Vermögen des Unternehmens während des Verfahrens zu sichern und zu verwalten.
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