In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ Lahntal GmbH, Ostallee 3, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRB 25652), vertr. d.: Claudius David Walker, (Geschäftsführer), wird heute, am 03.04.2024 um 11:17 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Kristina Wessing, NST Niering Stock Tömp Rechtsanwälte u. Partner, Sachsenring 69, 50677 Köln, Tel.: 02151/5813-115, Fax: 02151/5813-33, E-Mail: wessing@nst-inso.com, Internet: https://nst-inso.com bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 03.04.2024,
Das Amtsgericht – Abt. 21
21 IN 47/24
Kommentar hinterlassen