Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 18/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 20011 eingetragenen Nahtwerk Münsterland GmbH, Ruthmannstraße 5, 48712 Gescher, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja von dem Berge, Ruthmannstraße 5, 48712 Gescher
ist am 20.11.2023, um 09:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Zbick, Marktplatz 2 – 4, 48712 Gescher bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
83 IN 18/23
Amtsgericht Münster, 20.11.2023
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