Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 224/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182518 eingetragenen NATURICUM GmbH, Paul-Dessau-Straße 8, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Daniela Anneken und Frau Elisabeth Ursula Raabe,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Anmietung und Untervermietung von lmmobilienobjekten zur Erbringung von interdisziplinären naturheilkundlichen und/oder (komplementär-)medizinischen Dienstleistungen
ist am 25.06.2024, um 15:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Romey, Großer Burstah 44, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 224/24
Amtsgericht Hamburg, 25.06.2024
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