9 IN 136/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NG Die Norderney Genossenschaft eG, Poststraße 5, 26548 Norderney (AG Aurich, GnR 200021), vertr. d.: 1. Jann Ennen, (Vorstand), 2. Andrea Hillmann, (Vorstand), hat das Insolvenzgericht am 23.02.2024 beschlossen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Rahmen der
Betriebsfortführung in der vorläufigen Insolvenzverwaltung folgende
im Einzelnen genannten Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren
Masse zu begründen:
Ney Immobilien ServiceGmbH
Dienstleistung, Hausverwaltung, Abrechnung, verauslagte Energiekosten 22.100,00 €
Telekom Deutschland GmbH
Internet/ Telekommunikation 800,00 €
Stadtwerke Norderney GmbH
Wasser, Gas, Strom Poststraße 3.700,00 €
Stadtwerke Norderney GmbH
Wasser, Strom Marien Residenz 20.800,00 €
Rechtsanwalt Wilmans, Kanzlei Luther
Rechtsberatung/ Prozessführung 5.000,00 €
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich
Abfallentsorgung 2.100,00 €
Stadtkasse Norderney
Schmutzwasser, Straßenreinigung etc. 2.300,00 €
R + V Versicherung
Vermögenschadenversicherung 2.000,00 €
ERGO Versicherung
Gewerbehaftpflichtversicherung 300,00 €
Summe: 59.100,00 €
G r ü n d e:
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird der Betrieb der
Schuldnerin fortgeführt. Die Mieteinnahmen aus der Fortführung des Geschäftsbetriebes im vorläufigen Verfahren werden einen nennenswerten
Teil der späteren Insolvenzmasse ausmachen. Die Aufrechterhaltung des Betriebes erfordert insbesondere die Energieversorgung- und Wasserversorgung der vermieteten Immobilien, die Inanspruchnahme von Telekommunikations-dienstleistungen, die Dienstleistung der Hausverwaltung, der Ney Immobilien Service GmbH für die Verwaltung der Marienresidenz etc.
Amtsgericht Aurich, 23.02.2024
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