Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 790/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 8435 eingetragenen NuRoKa Projekt Bad König GmbH & Co. KG, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13292 eingetragene NuRoKa Projekt Verwaltungs GmbH, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Ehrhardt, Luise-Hensel-Str. 74, 33335 Gütersloh,
ist am 15.02.2024, um 15:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 790/23
Amtsgericht Bielefeld, 15.02.2024
Kommentar hinterlassen