Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 293/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44271 eingetragenen P-ton AG, Ritterstraße 1, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Schramm und Herrn Jürgen Hase
ist am 14.05.2024, um 14:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 293/24
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