Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 21/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30091 eingetragenen P & W Grundinvest GmbH, Duisburger Straße 274, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svenja Wilcke, Duisburger Str. 274, 45478 Mülheim an der Ruhr
ist am 02.09.2024, um 09:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Kohlenkamp 39, 45468 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
607 IN 21/24
Amtsgericht Duisburg, 02.09.2024
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