Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 163/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95614 eingetragenen Phoenix Vital Gruppe GmbH, Jakob-Kaiser-Str. 13, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Wünsch von der Heyden, Jakob-Kaiser-Str. 13, 50858 Köln
Geschäftszweig: die Planung/Projektentwicklung eines medizinischen Zentrums, ggf. der Bau, die Einrichtung sowie der Verkauf der Immobilie bzw. der Projektentwicklung.
ist am 08.08.2024, um 13:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70j IN 163/24
Amtsgericht Köln, 08.08.2024
Kommentar hinterlassen