Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 852/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 41939 eingetragenen PLAN B Photovoltaik GmbH, Landerdamm 24b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hagemann, Landerdamm 24 b, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Geschäftszweig: Planung, Vermarktung und Verwaltung von Photovoltaikanlagen und anderen energieerzeugenden und energiespeichernden Investitionsgütern, sowie Beteiligung an anderen Gesellschaften
ist am 09.02.2024, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Birgitt Pollmann, Otto-Brenner-Str. 186, 33604 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 852/23
Amtsgericht Bielefeld, 09.02.2024
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