Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 2/06
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 1373 eingetragenen PLAN-Bauträger GmbH, Prinzenhof 1 a, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Harry Verkerk, Prinzenhof 1, 47533 Kleve
Geschäftszweig: Errichtung schlüsselfertiger Häuser als Bauträger und deren Verwertung, Vermietung, Ankauf und Verkauf von Grundbesitz aller Art
ist am 10.01.2006, um 11:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
33 IN 2/06
Amtsgericht Kleve, 10.01.2006
Kommentar hinterlassen