Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 23/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15811 eingetragenen Privatschule Schloss Crassenstein GmbH, Am Schloss 1, 59329 Wadersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Detlef Ernst, Am Schloss 1, 59329 Wadersloh
ist am 30.05.2023, um 15:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Grund, Hauptstr. 65, 59269 Beckum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
72 IN 23/23
Amtsgericht Münster, 30.05.2023
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