Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 104/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 53746 eingetragenen procasa! baumanagement GmbH, Höhenhauser Ring 100, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Ahrens, Leverkusen
Geschäftszweig: die Koordinierung von Modernisierungsmaßnahmen, die handwerkliche Ausführung von Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen aller Art, insbesondere Fassadenarbeiten
ist am 21.06.2023, um 18:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Zollstockgürtel 59, 50969 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70h IN 104/23
Amtsgericht Köln, 21.06.2023
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