Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 80/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173944 eingetragenen ProChance Asset GmbH, Große Elbstraße 84/86, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stefan Hinrich Gerhard Hilken und Herrn Patrick Enrico Nebel
Geschäftszweig: Gst. d. Untern. An- und Verkauf, Sanierungen, Verw. sowie Verm. von Immobilien im eigenen Namen u. auf eig. Rg. sowie Verw. u. Verm. v. fremden Immobilien auf fremde Rg., etc.
ist am 24.03.2025, um 17:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 80/25
Amtsgericht Hamburg, 24.03.2025
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