Insolvenz: PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH

Published On: Freitag, 11.08.2023By Tags:

IN 999/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Hammer Wolfgang Bruno, Merkel Maximilian, – unbekannten Aufenthalts – und Schmid Johanna
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39279
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann – Früchtl – Oppermann PartmbB, Nordostpark 7 – 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 cho
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 11.08.2023 um 13:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Katharina Franke, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, Telefon: +49(911) 600 79 0, Telefax: +49(911) 600 79 10, Email: nbg@schubra.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht – 11.08.2023

One Comment

  1. Sarkasmus Freitag, 11.08.2023 at 22:04 - Reply

    Was Anleger tun können, wenn Project baden geht

    Ach, Sie haben also in „Project“ investiert? Herzlichen Glückwunsch! Sie haben offensichtlich ein Händchen dafür, den begehrten Titel „Finanzieller Abenteurer des Jahres“ zu ergattern. Was können Sie jetzt tun, wo Ihr geliebtes „Project“ kurz davor steht, den finanziellen Abgrund hinunterzustürzen? Hier sind einige höchst seriöse Ratschläge:

    Das Orakel befragen: Bevor Sie Ihr Geld in irgendwelche windigen Unternehmen stecken, wie wäre es, wenn Sie beim nächsten Mal die Kristallkugel konsultieren? Wahrscheinlich haben Sie bessere Chancen, wertvolle Tipps von einer Glaskugel zu bekommen als von Ihren bisherigen Finanzberatern.

    Das Geld zurückverlangen: Klingt einfach, oder? Schlagen Sie einfach an die Tür von „Project“ und bitten Sie freundlich, aber bestimmt um Ihr Geld zurück. Und wenn das nicht funktioniert, versuchen Sie es mit Tränen. Emotionaler Druck hat schon so manchen Großinvestor weich gemacht.

    Self-Help-Bücher: Wenn das Geld weg ist, können Sie sich mit Büchern trösten wie „Wie man in 10 Schritten lernt, seine Verluste zu akzeptieren“ oder „Der Pfad des ruinierten Anlegers: Ein Wegweiser zum inneren Frieden“.

    Ein neues Hobby suchen: Warum nicht die Fähigkeiten, die Sie beim Investieren gezeigt haben, in einem neuen Hobby anwenden? Vielleicht Glücksspiel? Bei Ihrem aktuellen Erfolg könnte es nicht viel schlimmer werden.

    Ein T-Shirt designen: Wie wäre es mit einem schicken T-Shirt mit der Aufschrift: „Ich habe in Project investiert und alles, was ich bekommen habe, ist dieses lousy T-Shirt“? So können Sie zumindest Ihren Humor zeigen, wenn schon das Geld futsch ist.

    Schnelle Geldmacher suchen: Jetzt, da Sie schon Erfahrung mit fragwürdigen Investitionen haben, ist es Zeit, sich dem nächsten großartigen Schema zuzuwenden. Es gibt bestimmt irgendwo eine Brücke zu verkaufen!

    Aber im Ernst: Es ist immer schmerzhaft, Geld zu verlieren, insbesondere wenn man sich auf falsche Versprechungen verlässt. Das Wichtigste ist, aus diesen Fehlern zu lernen und sich solide Kenntnisse im Investieren anzueignen. Und vielleicht das nächste Mal etwas weniger polemisch zu sein! 😉

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