Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 191/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36160 eingetragenen Projekt HLK Urbanes Gewerbe GmbH & Co. KG, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 108741 eingetragene Projekt HLK Verwaltungs GmbH, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Götzen, und Herrn Dr. Reiner Götzen,
ist am 16.09.2024, um 09:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 191/24
Amtsgericht Düsseldorf, 16.09.2024
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