Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 194/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 36339 eingetragenen Projektentwicklungsgesellscdhaft
Kaispeicher Düsseldorf mbH & Co. KG, Bergische Landstr. 82a, 51375 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 110161 eingetragene INTERBODEN Innovative Gewerbewelten Verwaltungs GmbH, Bergische Landestr. 82a, 51375 Leverkusen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen,, Herrn Dr. Thomas Götzen, und Herrn Carsten Boell,
ist am 16.09.2024, um 09:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 194/24
Amtsgericht Düsseldorf, 16.09.2024
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