Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 106/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11072 eingetragenen Quadt Kunststoffapparatebau GmbH, Industriestr.4 – 6, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Papmahl, Ostpreußenweg 24, 42287 Wuppertal und Herrn Norbert Ahnemann, Bergstr. 61, 44532 Lünen
Geschäftszweig: Bau v.Kunststoffapparaten einschließlich Handel mit diesen und allen sonstigen Gegenständen, die hierfür erforderlich oder zweckmäßig sind
ist am 14.12.2023, um 13:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Marco Kuhlmann, Brüderstr. 4 – 6, 58285 Gevelsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 106/23
Amtsgericht Essen, 14.12.2023
Kommentar hinterlassen