Startseite Allgemeines Insolvenz: RAACH SOLAR GmbH
Allgemeines

Insolvenz: RAACH SOLAR GmbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Gericht und Aktenzeichen:
Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht, Aktenzeichen: 105 IN 659/24

Verfahren:
Insolvenzantrag der RAACH SOLAR GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer.
Sitz: Sandgrubenweg 1, 88453 Erolzheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm, HRB 743626

Beschluss vom 08.11.2024:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung werden folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (inkl. Arrest oder einstweilige Verfügung) gegen die Schuldnerin werden untersagt, außer bei unbeweglichen Gegenständen. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.
  2. Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Herr Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

    • Aufgaben:
      Überwachung der Schuldnerin zur Sicherung des Vermögens.
      Prüfung, ob das Vermögen die Verfahrenskosten decken kann.
      Untersuchung, ob ein Eröffnungsgrund und Fortführungsmöglichkeiten bestehen.
    • Befugnisse:
      • Verfügungen der Schuldnerin bedürfen seiner Zustimmung.
      • Übernahme der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände.
      • Berechtigung zur Eröffnung und Verfügung über Sonderkonten.
      • Einziehung von Forderungen und Verwaltung eingehender Gelder.
      • Einsicht in Geschäftspapiere und Auskunftspflicht der Schuldnerin.
      • Erlaubnis zum Betreten der Geschäftsräume der Schuldnerin zur Nachforschung.
  3. Drittschuldner:
    Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  4. Zustellungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter führt Zustellungen des Beschlusses an Schuldner der Schuldnerin durch und dokumentiert dies.

Hinweise zur Veröffentlichung:
Der Beschluss wird in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und nach maximal sechs Monaten gelöscht, abhängig vom Verfahrensverlauf.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Einreichung: Schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ravensburg, alternativ auch bei jeder anderen Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
  • Elektronische Einreichung: Möglich gemäß den Regelungen auf www.ejustice-bw.de.
    (Einreichung per E-Mail ist unzulässig.)

Wichtiger Zusatz:
Auch der Schuldner oder die Gläubiger können Beschwerde einlegen, insbesondere bei Bedenken hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Dürener Landrat des Amtes enthoben:Luxusreisen und Fachkräftegewinnung: Wenn Politik zur VIP-Schleusung wird

Ach, Düren. Wer hätte gedacht, dass ein beschaulicher Landkreis plötzlich in die...

Allgemeines

Elaris AG der Kurs sinkt, aber Herzlichen Glückwunsch, Herr Cost!

Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Position als Chief Commercial Officer...