Insolvenz: RapidLaw GmbH & Co. KG

Published On: Freitag, 05.07.2024By Tags:

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 134/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 26349 eingetragenen RapidLaw GmbH & Co. KG, Mutter-Ey-Platz, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 82256 eingetragene IQ Consulting GmbH, Mutter-Ey-Platz 1, 40213 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Kreuter

ist am 05.07.2024, um 14:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
§ Beschluss und Inhalt E-Akte an vorläufigen Insolvenzverwalter übersenden
§ Auszug HRA 26349 AG Düsseldorf zur Akte nehmen

501 IN 134/24
Amtsgericht Düsseldorf, 05.07.2024

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