Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 28/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121938 eingetragenen REVITALIS REAL ESTATE Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Ralf Martin Cromm und Herrn Marc Wirtz
Geschäftszweig: Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Personenhandelsgesellschaften, insbesondere an der REVITALIS ERSTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
ist am 31.01.2024, um 16:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 28/24
Amtsgericht Hamburg, 31.01.2024
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