Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 36/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der RheinSolar GmbH, Deichstraße 205, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Giltjes, Deichstraße 285, 46446 Emmerich am Rhein
ist am 23.07.2024, um 09:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Daniel Zumhasch, Flutstraße 37, 47533 Kleve bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
38 IN 36/24
Amtsgericht Kleve, 23.07.2024
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