Das Chaos hat ein Ende. Möglicherweise war die Rechtspflegerin dem Verfahren einfach nicht gewachsen, ansonsten so ein Rechtsanwalt ist solch ein chaotischer Ablauf nicht erklärbar. Das hat möglicherweise auch der zuständige Insolvenzrichter Gerster erkannt und nun die Veranstaltung abgebrochen um diese zu vertagen bis über die Befangenheitsanträge der Rechtsanwälte entschieden ist. Gute Entscheidung, denn so die Rechtsanwälte von der Gläubiger Seite „war kein geordnetes Verfahren mehr möglich“. Auch Rechtsanwalt Kübler wird natürlich sehr unzufrieden sein mit dem gesamten Ablauf dieses Tages. Er hätte sich sicherlich gewünscht, das heute alles soweit hätte beschlossen werden können, das er weiterarbeiten kann. Einen gemeinsamen Gläubigervertreter wird es erst mal nicht geben. Wenn Herr Gloeckner und Herr Kübler da den „Sekt schon kalt gestellt haben sollten“ , dann wird der jetzt sicherlich wieder warm. Gut so, im Interesse der Gläubiger und im Interesse eines guten und fairen Verfahrens für die Gläubiger. Es darf nicht um das „Geld verdienen“ eines Herrn Kübler oder eines Herr Gloeckner gehen. Gerade Herr Kübler muss die Interessen der Gläubiger sicherlich besonders beachten. Nun hat er möglicherweise eine 2.te Chance dazu. Diese sollte das Insolvenzgericht und Herr Kübler nutzen. Gerne unterstützen wir auch mit unserer Berichterstattung alle die Dinge die den Gläubigern einen Nutzen bringen.
Oh, oh. Alles sehr befremdlich. Ehrlich gesagt, weiß ich nicht was ich von all dem halten soll. Dafür fehlen mir die Kenntnisse.
Aber wenigstens weiß man jetzt, dass man auch etwas bewirken kann und nicht alles hinnehmen darf. Ich hoffe, jetzt atmen alle mal tief durch und fangen noch mal von vorne an.
z.B. Rückabwicklung des Verkaufs von Brenneisen für einen Schleuderpreis…
Verantwortliche wie die Ratingagenturen, Bafin …. Ich glaube, da müssten Ostern u. Weicnachten auf einen Tag fallen.
Es bleibt spannend! @ Die Bewertung bleibt bitte so hartnäckig!
Die Berichterstattung Ihrer „erfahrenen Anwälte“
lässt doch sehr zu Wünschen übrig, ganz abgesehen
von der emotionalen Darstellung, natürlich neutral,
Ihrerseits. Zum Verständnis: Man wirft nicht gutes
Geld schlechtem hinterher ! Wie die Beteiligten
immer auch heißen . Jeder Anwalt knöpft dem
Geschädigten ab mind. > =€580 , frisches Geld ,…..
bei einem Glv aber nur ca. €180.- je Geschädigtem
aus der Insv. Masse . Besonders peinlich war
der Auftritt eines RA, welcher 3.000 OSV’s samt
Gläubiger gesammelt hat, und dafür auch tatsächlich
entsprechende Stimmanteile wollte. Was kommt
jetzt , lieber Administrator ? Sicher wissen Sie das auch
….in den n. 14 Tagen wird wieder eine Versammlung
einberufen. Hierzu wird aber kein Geschädigter vom
Gericht mehr schriftlich eingeladen . Jetzt muss
man sich selbst um den Termin kümmern !
Na dann…..
Zu quincy klein: du hast du wirklich keine Ahnung wovon du redest oder? Nicht jeder Anwalt rechnet nach rvg ab und lange nicht jeder Anleger lässt sich anwaltlich vertreten! In einem Insolvenzverfahren besteht nun mal keine Pflicht einen Anwalt zu beauftragen! Wenn man sich dafür entscheidet einen Anwalt zu beauftragen ist es das eigene Geld das man da investiert und dessen ist an sich bewusst. Außerdem will ich auch nicht das irgendjemand Geld für etwas bekommt was ich selbst auch erledigen kann!
Und was ist das Problem damit wenn jemand da die vollmachten für 3000 Leute mitbringt und ein entsprechendes Stimmrecht verlangt? Sollen das nächste mal lieber diese 3000 gläubiger einzeln nach Dresden fahren um abzustimmen? Die waren da doch jetzt schon alle völlig überfordert.
das wäre eigentlich der richtige Weg… 40.000 Gläubiger in Dresden, die ihr Recht einfordern und mal nachfragen, wer denn die “Infinus“ von Seiten der Aufsicht und des Staates so lange gedeckt hat und jetzt Mitverantwortung für die Vernichtung von fast 1 Milliarde € Sparvermügen der Bürger trägt!!!