Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 187/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB123602 eingetragenen Rosflot GmbH, Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dmitry Skriabin
Geschäftszweig: Übernahme des Managements aller mit der Schiffahrt zusammenhängender Geschäfte, insbesondere in diesem Zusammenhang bezüglich der Bereederung von Schiffen
ist am 23.10.2023, um 09:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 187/23
Amtsgericht Hamburg, 23.10.2023
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