Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 34/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 7024 eingetragenen SANPACK Handelsgesellschaft für San.- u. Heizungs-Produkte mbH & Co. KG, Katzheide 21-25, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 9506 eingetragene Sanpack Handelsgesellschaft für San.- und Heizungsprodukte Verwaltungs GmbH, Katzheide 21-25, 48231 Warendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Schröder Uwe, ebenda
ist am 29.05.2024, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
73 IN 34/24
Amtsgericht Münster, 29.05.2024
Kommentar hinterlassen