Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 608 IN 24/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22959 eingetragenen SCHROEDEMAR Rechteverwaltungs- und Produktionsentwicklungsgesellschaft mbH, Böningerstraße 40, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mino DeMarco, Lerchenfelder Straße 53/8, 1070 Wien, Österreich
ist am 27.05.2024, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
608 IN 24/24
Amtsgericht Duisburg, 27.05.2024
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