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Insolvenz: SEB Immobilien Investment GmbH

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geralt (CC0), Pixabay
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Geschäfts-Nr.: 9 IN 356/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SEB Immobilien Investment GmbH, Frankfurter Straße 62, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 100128), vertr. d.: Sahin Akmut, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), ist am 08.05.2024 um 17:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nora Wagner, Eisenstraße 48a, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142/20788-80, Fax: 06142/2078872, E-Mail: kanzlei@insowagner.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 08.05.2024

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