Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 88/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 11082 eingetragenen Seniorenheim Dom-Esch, Buschheuer GmbH, Bruchstraße 40, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Wilhelm Buschheuer, Vom-Stein-Straße 25, 53879 Euskirchen und Herrn Peter Johann Buschheuer, Sandgrubenweg 7, 53881 Euskirchen
Geschäftszweig: Betrieb eines Seniorenheims
ist am 12.06.2023, um 09:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird André Seckler, Alleestr. 1, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 88/23
Amtsgericht Bonn, 12.06.2023
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