In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Projektentwicklung GmbH, Hans-Böckler-Straße 17, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 29075), vertr. d.: Aram Simon, (Geschäftsführer), wird heute, am 03.05.2024 um 14:13 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 – 790, Fax: 0261/ 911 – 4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 03.05.2024,
Das Amtsgericht – Abt. 21
21 IN 49/24
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