Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 180/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165776 eingetragenen
Smartmark GmbH, Reventlowstraße 21, 22605 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jonas Schumacher und Herrn Kai Ivo Naf
Geschäftszweig:
Gegenst. d. Unternehmens ist d. Entwicklung, d. Herstellung u,.d, Vertrieb GPS-gesteuerter Bojenroboter f. alle naut. Zwecke. Ferner der Handel mit maritimen Bedarf; ausgenommen erlaubnispfl. Ware
ist am 02.07.2024, um 14:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 180/24
Amtsgericht Hamburg, 02.07.2024
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