Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 143/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 64774 eingetragenen State of the art GmbH, Horbeller Str. 33, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Franz Paul Knölle, Horbeller Str. 33, 50858 Köln und Herrn Florian Hempen, Horbeller Str. 33, 50858 Köln
Geschäftszweig: – die Beratung Dritter hinsichtlich technischer Organisation und Durchführung von Messen und Veranstaltungen jeder Art, die eigene Durchführung von Messen und Veranstaltungen jeder Art
ist am 17.05.2024, um 08:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 143/24
Amtsgericht Köln, 17.05.2024
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