In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der STM Bauprojekte GmbH, In der Florinskaul 6, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 27346),
vertreten durch: Markus Walter Stemmler, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Martini Mogg Vogt PartGmbB, Joseph-Schumpeter-Allee 23, 53227 Bonn, wird heute, am 28.03.2024 um 14:24 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 28.03.2024
Das Amtsgericht – Abt. 21
21 IN 45/24
Kommentar hinterlassen