In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STM Bauprojekte GmbH, In der Florinskaul 6, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 27346), vertr. d.: Markus Walter Stemmler, (Geschäftsführer), wird heute, am 22.04.2024 um 10:31 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwältin Mechthild Greve, -Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/304790, Fax: 0261/9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 22.04.2024,
Das Amtsgericht – Abt. 21
21 IN 45/24
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