Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 95/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dorsten unter HRB 17497 eingetragenen Tagesklinik im Schloss Lembeck GmbH, Schloss 1, 46286 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Welling, Bensumskamp 16, 46569 Hünxe
ist am 27.09.2024, um 12:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
166 IN 95/24
Amtsgericht Essen, 27.09.2024
Kommentar hinterlassen