Bericht zum Insolvenzantragsverfahren
Aktenzeichen: 524 IN 37/24
Amtsgericht Bremen
Datum: 17.12.2024
1. Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TG Bockhorn Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, ansässig in Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen, wurde am 17.12.2024 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
- Persönlich haftende Gesellschafterin:
TG Bockhorn Verwaltung GmbH, Linzer Str. 8-10, 28359 Bremen - Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin:
Herr Torsten Gehle
2. Anordnung der vorläufigen Maßnahmen
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner bestellt, erreichbar unter:- Anschrift: Katharinenstr. 5, 28195 Bremen
- Telefon: 0421 / 32 27 39 0
- Fax: 0421 / 32 27 39 200
- Internet: www.willmerkoester.de
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. - Zahlungsanweisung an Schuldner:
Die Schuldner der TG Bockhorn Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
3. Einsehbarer Beschluss und Rechtsmittelbelehrung
- Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.
- Rechtsmittel:
Die Antragstellerin hat das Recht, gegen diese Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde vorzugehen.
Darüber hinaus können Gläubiger die Beschwerde einlegen, wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 geltend gemacht wird. - Frist zur Beschwerde:
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt:- Mit der Zustellung oder der Verkündung der Entscheidung.
- Bei öffentlicher Bekanntmachung: zwei Tage nach der Veröffentlichung.
- Form der Beschwerde:
- Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzureichen.
- Sie kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden.
- Sie muss unterzeichnet und begründet werden.
- Inhalt der Beschwerde:
Die Beschwerde muss:- Den angefochtenen Beschluss bezeichnen.
- Die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
- Ggf. den Umfang der Anfechtung benennen, falls der Beschluss nur teilweise angefochten wird.
4. Zusammenfassung der rechtlichen Folgen
Die angeordneten Maßnahmen schränken die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der TG Bockhorn Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG erheblich ein, um das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
Die Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters ermöglicht die Kontrolle über das Vermögen, während Drittschuldner verpflichtet sind, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Verfahrensstand:
Die Anordnung tritt ab dem 17.12.2024 in Kraft.
Aktenzeichen: 524 IN 37/24
Amtsgericht Bremen
Kommentar hinterlassen