Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 114/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24090 eingetragenen The HealthCare People Staffing GmbH, Rheinaustr. 253, 53225 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Förster, und Herrn Nikolaus Richter, Rheinaustr. 253, 53225 Bonn
Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen etc.
ist am 09.09.2024, um 12:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 114/24
Amtsgericht Bonn, 09.09.2024
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