Fürth IN 6/24 In einem aktuellen Insolvenzverfahren hat das Amtsgericht Fürth am 3. Januar 2024 um 09:30 Uhr einen bedeutsamen Beschluss für die TRAMAG Transformatorenfabrik GmbH & Co. KG gefasst. Das Unternehmen, ansässig in Fürth und vertreten durch die Ammon Verwaltungs-GmbH unter Geschäftsführung von Stefan Ammon, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt.
Wesentliche Inhalte des Beschlusses:
Vorläufige Insolvenzverwaltung: Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wird eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet. Dies soll das Vermögen vor nachteiligen Veränderungen schützen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Herr Rechtsanwalt Patrick Meyerle aus Nürnberg wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Er wird die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens in dieser Übergangszeit überwachen.
Einschränkung der Verfügungsgewalt: Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen, die der Schuldnerin untersagt wird.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Betroffene Parteien, inklusive der Schuldner und Gläubiger, können gegen die Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Fürth einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung bzw. öffentlicher Bekanntmachung. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Sie müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Dieser Beschluss des Amtsgerichts Fürth stellt einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren der TRAMAG Transformatorenfabrik GmbH & Co. KG dar und zielt darauf ab, das Vermögen des Unternehmens während des Verfahrens zu schützen und zu verwalten.
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