Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 401 IE 1021/21
der UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9345
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Festzins Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel
– ergeht am 21.05.2021 nachfolgende Entscheidung:
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der
Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
401 IE 1021/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 31.05.2021
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