Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 86/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter 2137 eingetragenen V W U Gesellschaft für Park- u. Verkehrsübungsplätze mbH, Moerser Str. 38, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Walter, Hansastraße 138, 47058 Duisburg
ist am 16.01.2024, um 11:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
60 IN 86/23
Amtsgericht Duisburg, 16.01.2024
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