Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12570 eingetragenen Velocity Siegerland GmbH, Siegener Straße 152, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Berkenkopf, Bergstraße 42 A, 57339 Erndtebrück
Geschäftszweig: Aufbau und Betrieb eines Fahrzeug-Sharing-Systems im Kreis Siegen-Wittgenstein und in den angrenzenden Landkreisen;
ist am 05.04.2024, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, Ubierring 7, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 70/24
Amtsgericht Siegen, 05.04.2024
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