Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 52/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Münster unter VR 3072 eingetragenen Verein die mobilen Mobile Alten- und Behindertenhilfe e.V., Augustastraße 28, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Lukas Köppen, Dortmunder Straße 4, 48155 Münster und Frau Vera Herbst, Adlerstraße 30, 48268 Greven
ist am 16.11.2023, um 09:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
72 IN 52/23
Amtsgericht Münster, 16.11.2023
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